In letzter Zeit haben sich die Arbeitsgerichte in einigen Entscheidungen mit der Frage befasst, durch welche (modernen) Arten zur Übermittlung einer Erklärung ein allenfalls im Arbeitsrecht zu beachtendes Schriftlichkeitsgebot erfüllt wird. Der folgende Beitrag setzt sich kurz mit dieser Problematik auseinander.