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Schutzrechtsverwarnung und Verstoß gegen § 7 UWG (Herabsetzung eines Unternehmens)

WirtschaftsrechtJudikatur WettbewerbsrechtRdW 2007/634RdW 2007, 604 Heft 10 v. 15.10.2007

UrhG § 1

UWG § 7

Wird eine Schutzrechtsverwarnung ausgesprochen (= Aufforderung zur Unterlassung eines Verhaltens, das angeblich ein Schutzrecht des Warnenden verletzt) und behauptet dabei der Warnende (hier: der Bekl), dass ein anderes Unternehmen als der Erklärungsempfänger (hier: die Kl) in ein Schutzrecht eingreife, so liegt darin eine Tatsachenbehauptung in Bezug auf dieses andere Unternehmen, die iSd § 7 UWG geeignet ist, den Kredit oder den Betrieb dieses Unternehmens zu schädigen. Kann der Warnende die Richtigkeit seiner Behauptung nicht beweisen, so ist er - unabhängig von einem Verschulden - einem Unterlassungsanspruch des von der Behauptung betroffenen Mitbewerbers nach § 7 UWG ausgesetzt.

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