Mit 1. 9. 2007 wurden vom Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder die neuen Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB 2007) erlassen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Neuerungen im Bereich des Honorarrechtes (Pkt 13. Honorar). Nunmehr wird, sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, ein gem §§ 1004 und 1152 ABGB angemessenes Honorar vom Klienten des Wirtschaftstreuhänders geschuldet.