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Unterbleiben einer beantragten mündlichen Berufungsverhandlung kein absoluter Verfahrensfehler

SteuerrechtRdW 2006/566RdW 2006, 603 Heft 9 v. 15.9.2006

In einem jüngst ergangenen Erkenntnis beurteilte der VwGH die Rechtsfolgen des Unterbleibens einer beantragten mündlichen Berufungsverhandlung (§ 284 BAO) vor dem UFS.

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