AlVG: § 27 AlVG
AZG: § 19e AZG
1. Haben die Arbeitsvertragsparteien im Rahmen einer Alterteilzeitvereinbarung zulässigerweise den vom AG zu leistenden Lohnausgleich an die Bedingung des Altersteilzeitgeldbezuges geknüpft, ist im Falle der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses der Lohnausgleich nicht in die Berechnung der Abgeltung für das offene Zeitguthaben einzubeziehen.