ABGB § 1295
ASVG § 332 Abs 1
Ein Verdienstentgangsanspruch des Verletzten geht gemäß § 332 Abs 1 ASVG im Ausmaß der zu erbringenden Leistungen aus einer Versehrtenrente im Weg der Legalzession auf den Unfallversicherungsträger über, weil sachliche Kongruenz besteht. Dies gilt auch für eine erhöhte Versehrtenrente aufgrund freiwilliger Höherversicherung.