CMR Art 34 ff
HGB § 439a
Art 34 CMR iVm § 439a HGB ist nicht anwendbar, wenn kein durchgehender Frachtbrief vorliegt. Die Haftung der (einzelnen) Vertragsteile richtet sich daher ausschließlich nach bürgerlichem Recht nach den zwischen ihnen jeweils bestehenden Schuldverhältnissen.