Während es in den Vereinigten Staaten eine fast hundertjährige Tradition1) gibt und die Voraussetzungen für ein Verbot konglomerater Zusammenschlüsse das Thema in der europäischen Fusionskontrolle sind2), gibt es nun für Österreich eine „eigenständige Lösung“: Bei uns muss man - zumindest wenn man der Entscheidung des KOG im Verfahren Erste Bank/ceská sporitelna glauben darf - konglomerate Zusammenschlüsse nicht einmal anmelden.
A. Erste Bank/ceská sporitelna