Erstmals klargestellt hat der OGH, dass das Herabsinken der Anzahl der dauernd im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer unter 5 Personen nicht die vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer des BR bewirkt.
OGH 7. 6. 2006, 9 ObA 90/05h.
Erstmals klargestellt hat der OGH, dass das Herabsinken der Anzahl der dauernd im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer unter 5 Personen nicht die vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer des BR bewirkt.
OGH 7. 6. 2006, 9 ObA 90/05h.