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Privatstiftung: Kein Verzicht auf Stifterstellung

gerade noch RECHTzeitigRdW 2006/505bRdW 2006, 541 Heft 9 v. 15.9.2006

Der Stifter kann zwar auf seine Stifterrechte, nicht aber auf seine Stifterstellung verzichten. Folglich kommt auch eine Streichung in der Stiftungsurkunde nicht in Betracht.

OGH 24. 5. 2006, 6 Ob 78/06y.

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