Der Stifter kann zwar auf seine Stifterrechte, nicht aber auf seine Stifterstellung verzichten. Folglich kommt auch eine Streichung in der Stiftungsurkunde nicht in Betracht.
OGH 24. 5. 2006, 6 Ob 78/06y.
Der Stifter kann zwar auf seine Stifterrechte, nicht aber auf seine Stifterstellung verzichten. Folglich kommt auch eine Streichung in der Stiftungsurkunde nicht in Betracht.
OGH 24. 5. 2006, 6 Ob 78/06y.