Die Tochtergesellschaft überließ der Muttergesellschaft Pkw gegen Ersatz aller Auslagen und einer Bearbeitungsgebühr. In einer solchen Überlassung ist keine gewerbliche Vermietung, welche die Vorsteuerberechtigung begründen würde, zu erblicken.
Die Tochtergesellschaft überließ der Muttergesellschaft Pkw gegen Ersatz aller Auslagen und einer Bearbeitungsgebühr. In einer solchen Überlassung ist keine gewerbliche Vermietung, welche die Vorsteuerberechtigung begründen würde, zu erblicken.