IESG: § 1 Abs 2, § 3d
PKG: § 48
Leistet ein AG nicht den vereinbarungsgemäß erforderlichen einmaligen Nachschuss an die Pensionskasse, hat der AN im Konkurs des AG zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld in Höhe des fehlenden Deckungsbetrages, doch hat der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds der Pensionskasse jenen Betrag zu leisten, der diese in die Lage versetzt, die zugesagte Pension in voller Höhe 24-mal zu leisten.