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Anwendbarkeit des Mindestlohntarifs für Hausbesorger auf Bauvereinigung

ArbeitsrechtJudikatur EntgeltanspruchRdW 2006/482RdW 2006, 519 Heft 8 v. 16.8.2006

ArbVG: § 4 Abs 2, § 22 Abs 3 Z 1

MLT für Hausbesorger

1. Ein Mindestlohntarif darf nur für Arbeitnehmergruppen festgesetzt werden, für die ein KV nicht abgeschlossen werden kann, weil kollektivvertragsfähige Körperschaften auf Arbeitgeberseite nicht bestehen. Bereits der Bestand einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft der AG allein ist ausschlaggebend dafür, dass eine Festsetzung von

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