ArbVG: §§ 29, 97 Abs 1 Z 4, § 109
Die mündliche Vereinbarung der Verlängerung einer befristeten Betriebsvereinbarung (hier: über die Abfederung negativer Folgen einer Betriebsänderung - Sozialplan) ist unwirksam. Diese unzulässige Betriebsvereinbarung kann nur dann über den Ablauf der Befristung hinaus Wirksamkeit entfalten, wenn sie (schlüssig) Eingang in die Einzeldienstverträge gefunden hat.