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Formalien zur Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung

WirtschaftsrechtJudikatur VergaberechtRdW 2006/476RdW 2006, 511 Heft 8 v. 16.8.2006

BVergG 2002: § 20 Z 42

BVergG 2006: § 2 Z 48 ; § 131

Die Zuschlagsentscheidung ist eine vorläufige Wissenserklärung. Sie ist keine rechtsgeschäftliche Erklärung und bedarf daher keines Beschlusses der Gemeindevertretung gemäß § 42 Abs 3 Salzburger Gemeindeordnung.

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