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Internationale Zuständigkeit - Ermächtigung zum Einzug von Geldforderungen

WirtschaftsrechtJudikatur Internationales VerfahrensrechtRdW 2006/474RdW 2006, 510 Heft 8 v. 16.8.2006

EuGVVO: Art 5 Nr 1, Art 5 Nr 3

Die bloße Ermächtigung zum Einzug von Geldforderungen ohne Vereinbarung einer Pflicht zur Geschäftsbesorgung begründet keine vertraglichen Ansprüche iSd Art 5 Nr 1 EuGVVO. Der Anspruch auf Auszahlung der eingezogenen Beträge kann daher nicht am internationalen Erfüllungsgerichtsstand für Vertragsstreitigkeiten eingeklagt werden.

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