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Internationale Zuständigkeit für Immissionsabwehrklagen

WirtschaftsrechtJudikatur Internationales VerfahrensrechtRdW 2006/472RdW 2006, 510 Heft 8 v. 16.8.2006

EuGVÜ: Art 16 Abs 1 lit a

Immissionsabwehrklagen können nicht am ausschließlichen Gerichtsstand des Art 16 Abs 1 lit a EuGVÜ für Klagen über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen eingebracht werden.

EuGH 18. 5. 2006, C-343/04, CEZ

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