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Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf - Wandlung

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2006/448RdW 2006, 496 Heft 8 v. 16.8.2006

§ 932 Abs 4 ABGB

Bereits nach Fehlschlagen des ersten Verbesserungsversuchs kann der Übernehmer die sekundären Gewährleistungsbehelfe Preisminderung und Wandlung in Anspruch nehmen.

Bei geringfügigen Mängeln ist die Wandlung ausgeschlossen. Das Fehlen einer besonders bedungenen Eigenschaft stellt idR einen mehr als nur geringfügigen Mangel dar.

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