§ 914 f ABGB, § 1014 ABGB
1. Der Erstattungsanspruch nach § 1014 ABGB umfasst ua auch die Kosten, die einem AN erwachsen, der im Auftrag seines AG eine Dienstreise verrichtet. Die Ersatzpflicht bedarf keiner besonderen Vereinbarung.
§ 914 f ABGB, § 1014 ABGB
1. Der Erstattungsanspruch nach § 1014 ABGB umfasst ua auch die Kosten, die einem AN erwachsen, der im Auftrag seines AG eine Dienstreise verrichtet. Die Ersatzpflicht bedarf keiner besonderen Vereinbarung.