Die Entgelte für das Betreiben einer Handy-Sendeanlage auf einem landwirtschaftlichen Hof führen nicht zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.
Der Landwirt überließ einer Handy-Firma eine kleine Grundfläche auf seinen landwirtschaftlichen Flächen, damit diese dort dauerhaft eine Sende-Anlage errichtet und betreibt.