§ 1389 ABGB
§ 4 ASVG
Klagt ein bisher als selbstständig Erwerbstätiger behandelter Nachhilfelehrer eines Lernhilfeinstituts dieses auf Feststellung, dass sein Dienstverhältnis dem AngG unterliegt, und schließen die Parteien in diesem Verfahren einen Vergleich, kann nicht zweifelhaft sein, dass den Parteien bewusst war, dass mit dem verglichenen Verfahren pensionsrechtliche Fragen verknüpft sind. Die Bereinigungswirkung des abgeschlossenen Vergleichs erstreckt sich damit auch auf jenen Schaden, der dem AN in der gesetzlichen Pensionsversicherung dadurch entsteht, dass ihn der AG nicht zur Pflichtversicherung gem § 4 Abs 1 ASVG angemeldet hatte.