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Haushaltsversicherung - kein Versicherungsschutz für Geldbehebungen von gestohlener Bankomat- bzw Sparkarte

WirtschaftsrechtJudikatur VersicherungsrechtRdW 2006/328RdW 2006, 337 Heft 6a v. 14.6.2006

Werden bei einem Einbruchsdiebstahl eine Bankomatkarte sowie eine sog Sparkarte samt den dazugehörigen Codes gestohlen, besteht für nachfolgende Behebungen kein Versicherungsschutz durch den Haushaltsversicherer. Nur der Materialwert, also die Bankgebühren für die Wiederbeschaffung einer gleichartigen Karte, jedoch ohne Kosten für das Sperren der abhanden gekommenen Karte, ist vom Versicherungsschutz umfasst.

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