Die PatG-Novelle 20041) hat umfangreiche Änderungen des Patenterteilungsverfahrens gebracht. Dieser Beitrag soll einen kleinen, aber durchaus schwierigen und für Anmelder wie unbefugte Benutzer gleichermaßen kritischen Teilbereich herausgreifen. Die prinzipielle Gestaltung des Patentverfahrens gliedert sich wie folgt: Anmeldung des Patents - Veröffentlichung der Anmeldung durch Ausgabe des Patentblatts (Bekanntmachung) - Erteilung des Patents2).