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Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe - Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitslosenversicherungsrechtRdW 2006/292RdW 2006, 306 Heft 5 v. 15.5.2006

§ 33 AlVG

§ 6 NHV

Bei Berücksichtigung des Partnereinkommens zur Beurteilung der Notlage eines Arbeitslosen ist auch für Unterhaltszahlungen, die der Ehepartner (Lebensgefährte) des Arbeitslosen aufgrund einer rechtlichen oder sittlichen Pflicht an eine Person mitHauptwohnsitz im Ausland leistet, eine Freigrenze nach § 6 Abs 2 NHV zu berücksichtigen und wird dadurch der anzurechnende Teil des Partnereinkommens vermindert. Eine Einschränkung, wonach derartige Unterhaltsleistungen nur dann zu berücksichtigen wären, wenn die unterhaltsberechtigte Person ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat, lässt sich der Notstandshilfeverordnung nicht entnehmen.

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