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BR-Ersatzmitglied - kein Kündigungsschutz bei Vorausverzicht eines vorgereihten Ersatzmitglieds

ArbeitsrechtJudikatur Beendigung DienstverhältnisRdW 2006/280RdW 2006, 300 Heft 5 v. 15.5.2006

§ 65 ArbVG, § 120 Abs 4 Z 1 ArbVG

1. Das Überspringen eines BR-Ersatzmitglieds wird in § 65 Abs 2 ArbVG nur für den Fall ermöglicht, dass das übersprungene Ersatzmitglied auf das Nachrücken im konkreten Einzelfall verzichtet hat; ein genereller Vorwegverzicht ist unzulässig.

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