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Erleichterungen bei der Erlangung der Standesbezeichnung „Ingenieur“

gerade noch RECHTzeitigRdW 2006/247cRdW 2006, 257 Heft 5 v. 15.5.2006

Die Regierungsvorlage zu einem Ingenieurgesetz 2006 (IngG 2006) sieht ab 1. 9. 2006 va folgende Erleichterungen hinsichtlich der Verleihung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ vor:

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