Die Regierungsvorlage zu einem Ingenieurgesetz 2006 (IngG 2006) sieht ab 1. 9. 2006 va folgende Erleichterungen hinsichtlich der Verleihung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ vor:
Die Regierungsvorlage zu einem Ingenieurgesetz 2006 (IngG 2006) sieht ab 1. 9. 2006 va folgende Erleichterungen hinsichtlich der Verleihung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ vor: