Das BMF hat am 14. 3. 2006 den Erlassentwurf zur Begutachtung versendet, mit dem va die gesetzlichen Änderungen des AbgÄG 2005, sonstige gesetzliche Maßnahmen und wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet werden. Die geplanten Änderungen sollen für Lohnzahlungszeiträume ab1. 1. 2006 rückwirkend anzuwenden sein.
Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte des Begutachtungsentwurfes auszugsweise dargestellt.