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Keine Zustimmungspflicht der Lizenzgeberin zur Registrierung des abgewandelten lizenzierten Zeichens

WirtschaftsrechtJudikatur ImmaterialgüterrechtRdW 2006/214RdW 2006, 217 Heft 4 v. 18.4.2006

§ 14 MarkSchG

Aus der - mit oder ohne Zustimmung der Lizenzgeberin erfolgten - Registrierung eines abgewandelten Zeichens kann nicht abgeleitet werden, dass die Lizenzgeberin verpflichtet wäre, auch der Registrierung anderer Zeichen zuzustimmen, die die lizenzierte Marke abwandeln.

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