Umsätze privater Pflegeheime, die mit Gewinnabsicht betrieben werden, sind - auch wenn es sich um Einrichtungen mit sozialem Charakter handelt - gem § 6 Abs 1 Z 25 zweiter Satz UStG von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.
VwGH 23.09.2005, 2005/15/0070