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Zufluss von Mehrgewinnen einer GmbH an bloß mittelbar beteiligten Geschäftsführer - KESt

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2006/189RdW 2006, 191 Heft 3 v. 15.3.2006

Auch wenn die festgestellten Mehrgewinne einer GmbH nicht der Muttergesellschaft selbst, die an der GmbH zu 97 % beteiligt ist, sondern dem (an der Muttergesellschaft zu 15 % beteiligten) Geschäftsführer der GmbH im direkten Wege zufließen, ist hinsichtlich der verdeckten Gewinnausschüttung dennoch die Schachtelbegünstigung des § 94 Z 2 EStG anwendbar und die GmbH hat keine Kapitalertragsteuer abzuziehen.

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