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Erwerb des Berufspilotenscheins durch einen Flugdienstberater

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2006/187RdW 2006, 191 Heft 3 v. 15.3.2006

Erwirbt ein Flugdienstberater einen Berufspilotenschein, um die Qualität seiner Arbeit als Flugdienstberater zu verbessern, so können die entsprechenden Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn diese Bildungsmaßnahme jedenfalls im ausgeübten Beruf als Flugdienstberater von Nutzen ist und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweist.

VwGH 03.11.2005, 2003/15/0064

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