Strebt eine medizinisch-technische Fachkraft durch den Besuch von Heilpraktikerseminaren eine Vernetzung ihrer Kenntnisse auf therapeutischem Gebiet mit der „Naturheilkunde“ an, kommt eine Abzugsfähigkeit der Aufwendungen unter dem Titel der Berufsfortbildung in Betracht.
VwGH 21.12.2005, 2001/14/0102