Das Verhältnis von Insolvenzrecht und Steuerrecht ist geprägt durch den Leitsatz: Konkursrecht geht dem Steuerrecht vor2). Aus der Fülle der Fragen, die das Thema bietet, sollen hier nur die folgenden drei herausgegriffen werden.
1. Auswirkungen der Konkurseröffnung; Rechtsnatur der Konkursmasse; Stellung des Masseverwalters