PKW gelten als neu, wenn sie erst ein halbes Jahr zugelassen sind oder noch nicht 6.000 km gefahren wurden. Erwirbt der deutsche Gebrauchtwagenhändler von einem Konsumenten einen solchen PKW, steht ihm zwar kein Vorsteuerabzug zu; der Weiterverkauf des PKW an einen Privaten nach Österreich löst aber dennoch in voller Höhe österreichische USt (Erwerbsteuer) aus. Wie lässt sich dieses Problem der umsatzsteuerlichen Doppelbesteuerung lösen?