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Verzicht auf Vertragserfüllung umsatzsteuerpflichtig?

SteuerrechtRdW 2006/176RdW 2006, 179 Heft 3 v. 15.3.2006

Der Verzicht auf Vertragserfüllung kann der Umsatzsteuer unterliegen; die Beurteilung ist im Einzelfall schwierig. Der BFH hat jüngst die Steuerpflicht in einem Fall bejaht, in dem ein Beratungsvertrag gegen Entgelt vorzeitig aufgelöst worden ist.

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