Nunmehr hat der EuGH auch im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Landespflegegeld ausgesprochen, dass auch die Gewährung von Pflegegeld nach den Landespflegegeldgesetzen nicht vom Wohnsitz des Pflegebedürftigen abhängig gemacht werden darf (zum Bundespflegegeld s bereits EuGH 08.03.2001, C-215/99 , Jauch = RdW 2001/322).