Die guten Sitten sind ein unbestimmter und generalklauselartiger Rechtsbegriff, welcher der Konkretisierung bedarf. Dieser Beitrag versucht den Begriff der Sittenwidrigkeit für den Bereich des Arbeitsvertragsrechts zu konkretisieren. Anhand der Wertungen arbeitsrechtlicher Vorschriften und arbeitsrechtlicher Judikatur zu Sittenwidrigkeit werden jene Kriterien herausgearbeitet, die allein oder in Kombination miteinander Sittenwidrigkeit bewirken können.