Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG genannten Umfang bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 6b KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Das BMF hat das Vorliegen der Voraussetzungen zu bescheinigen und sämtliche Aktiengesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, gemäß § 6b Abs 3 KStG einmal jährlich im AÖF zu veröffentlichen (Stand 30. 12. 2005: AÖF 2006/43). Die entsprechende Liste mit Stand 30. 12. 2005 ist auch auf der Homepage des BMF unter Steuern - Körperschaftsteuer abrufbar (https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Krperschaftsteuer/Mittelstandsfinanzi_5536/_start.htm ).