Nach einer vom österreichweiten Fachbereich für Lohnsteuer bestätigten Information soll die bisherige Verwaltungspraxis bis Ende des Jahres 2006 beibehalten werden, wonach für Reisende und Vertreter auch dann ein Anspruch auf steuerfreie Tagesgelder unterstellt wird, wenn sie einem KollV unterliegen, der noch für das Vorliegen einer Dienstreise das bloß vorübergehende Verlassen des Dienstortes verlangt.