§ 67 Abs 10 ASVG
Die Verurteilung einer Person nach § 114 Abs 1 ASVG und § 114 Abs 2 ASVG idF vor BGBl I 2004/152 wegen der Nichtabfuhr einbehaltener Dienstnehmerbeiträge begründet für sich allein genommen noch keine Haftung nach § 67 Abs 10 ASVG, sofern die verurteilte Person