vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Aufsichtsratspflicht in der Privatstiftung

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. Susanne KalssRdW 2006/3RdW 2006, 3 Heft 1 v. 20.1.2006

Bekanntlich ist die in § 22 PSG angeordnete Pflicht zur Einrichtung eines Aufsichtsrats in einer Privatstiftung eine nicht allzu häufig anzuwendende Vorschrift. Dem Aufsichtsrat kommt in den rund 2700 Privatstiftungen nur eine untergeordnete Bedeutung zu. Vor kurzem hatte das OLG Wien1)1)OLG Wien 22.02.2005, 28r 274/04a, Ges 2005, 282.über die Aufsichtsratspflicht in der Privatstiftung zu entscheiden. Das OLG sprach dabei aus, dass gem§ 22 Abs 2 PSG im Privatstiftungsrecht die einheitliche Leitung im Sinne einer Leitungsmöglichkeit für die Begründung einer Aufsichtsratspflicht ausreiche. Die Aussage des OLG Wien zu § 22 Abs 2 PSG iVm § 15 Abs 1 AktG ist sehr weitreichend und soll daher genauer hinterfragt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!