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Gewinnausschüttungen an stille Gesellschafter und gleichzeitige DN

ArbeitsrechtJudikatur Allgemeines SozialversicherungsrechtRdW 2006/39RdW 2006, 39 Heft 1 v. 20.1.2006

§ 49 Abs 1 ASVG und § 49 Abs 2 ASVG

Haben DN die Gelegenheit, sich nach einer Dienstzeit von zwei Jahren durch Leistung einer Geldeinlage am Unternehmen als stille Gesellschafter zu beteiligen, und erhalten sie in der Folge eine jährliche Gewinnausschüttung, die von der Arbeitsleistung im Rahmen des Dienstverhältnisses abhängig ist, stellen diese Gewinnausschüttungen sozialversicherungspflichtiges Entgelt dar.

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