§ 869 ABGB
§ 23 AngG
Beantwortet ein AG die Anfrage seines neuen AN bei Dienstantritt, ob er den durch AN-Kündigung „bei der vorausgegangenen DG-Firma“ verloren gegangenen Abfertigungsanspruch übernehme, mit „selbstverständlich“, kann der AN diese Äußerung nicht anders als eine Willenserklärung in Richtung Anrechnung der Vordienstzeiten des AN für den Abfertigungsanspruch verstehen.