vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anführung von Sprachwerken auf Homepage

WirtschaftsrechtJudikatur ImmaterialgüterrechtRdW 2006/21RdW 2006, 23 Heft 1 v. 20.1.2006

Art 10 EMRK

§ 2 Z 1 UrhG, § 46 UrhG

Die Anführung einzelner Stellen eines veröffentlichten fremden Sprachwerks auf der eigenen Homepage ist nach § 46 Z 1 UrhG (sog „kleines Zitat“) zulässig, wenn der Internetauftritt als Datenbankwerk oder - wie hier - als Sammelwerk zu beurteilen ist. Bei der im Einzelfall vorzunehmenden Beurteilung des zulässigen Umfangs der Zitate sind unter Berücksichtigung des Zitatzwecks die Interessen des Zitierten und des Zitierenden gegeneinander abzuwägen. Es hat keinen Einfluss auf die Interessenabwägung, dass die Zitate vom Homepageinhaber mit abfälligen Bemerkungen versehen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!