SVÄG 2006 - Der Ministerialentwurf beinhaltet vor allem die Klarstellung, dass Reisekostenvergütungen für freie Dienstnehmer (weiterhin) beitragsfrei sind; weiters wird der Beobachtungszeitraum für die Berechnung der Witwen-/Witwerpension in bestimmten Fällen auf die letzten 5 Jahre vor dem Todeszeitpunkt ausgedehnt und eine neue Übergangsregelung für die Schwerarbeitspension bis zum Ende des Jahres 2019 vorgesehen. Begutachtungsentwurf des BMSG 15. 12. 2005.