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IESG-Zuschlag für 2006 und Rückerstattung für vergangene Jahre

gerade noch RECHTzeitigRdW 2006/1dRdW 2006, 1 Heft 1 v. 20.1.2006

Mit Verordnung des BMWA wird der Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem IESG (IESG-Zuschlag) für das Jahr 2006 mit 0,7 % festgesetzt (BGBl II 2005/420).

Für die vom Erkenntnis VfGH 13.10.2005, G 39/05 ua, V 25-31/05 ua = RdW 2005/848, umfassten Anlassfälle sollen für die letzten Jahre mit einer Änderung des IESG (§ 19 IESG neu) folgende IESG-Zuschläge festgesetzt werden:

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