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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2006

gerade noch RECHTzeitigRdW 2006/1cRdW 2006, 1 Heft 1 v. 20.1.2006

Mit Verordnung des BMSG wird die Höhe der gem § 9 Abs 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 2006 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, mit monatlich 206 € festgesetzt (BGBl II 2005/467).

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