EuGH und VwGH hatten sich mit der Abzugssteuer nach § 99 EStG für bestimmte Zahlungen an beschränkt Steuerpflichtige auseinander zu setzen.
EuGH und VwGH hatten sich mit der Abzugssteuer nach § 99 EStG für bestimmte Zahlungen an beschränkt Steuerpflichtige auseinander zu setzen.