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Erbringung zeitlicher Mehrleistungen: Worauf ist zu achten?

ArbeitsrechtMag. Andreas GerhartlRdW 2006/706RdW 2006, 772 Heft 12 v. 15.12.2006

Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Erbringung zeitlicher Mehrleistungen1)1)Zielsetzung ist also keinesfalls eine Auseinandersetzung mit allen denkbaren und möglichen Sonder- und Ausnahmeregelungen (etwa für einzelne Berufsgruppen). Eine umfassendere (und dennoch prägnante) Darstellung des Themas findet sich etwa bei Wolf in Mazal/Risak, Das Arbeitsrecht, Kap XI, Rz 98 ff.. Dabei wird generell die Anwendbarkeit des AZG unterstellt.

1. Definition

Überstunden liegen gem § 6 Abs 1 AZG vor, wenn entweder die Grenzen der nach dem AZG zulässigen wöchentlichen oder täglichen Normalarbeitszeit überschritten werden, das sind gem § 3 Abs 1 AZG (im Normalfall) acht Stunden täglich bzw 40 Stunden wöchentlich.

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